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Hallo an alle, die in Chemie begabter sind als ich. Unser Chemie Professor hat uns diesen Zettel für eine Klausur gegeben, welchen wir selbstständig lösen sollten...nur leider habe ich keinen blassen Schimmer wie ich die beiden unteren Rechenaufgaben angehen soll...Könnt ihr mir bitte helfen? Bild Mathematik

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Salut strawberry_cake,


mit den beiden unteren Rechnungen meintest du Aufgabe 2a) und b) ?


Ist es erlaubt eine gesättigte

a) CdCO3 - Lösung

b) NiCO3 - Lösung in das Abwasser einzuleiten?


zu a)

CdCO3  →  Cd2+ + CO32-

(Richtigerweise müsstest du hierbei einen Gleichgewichtspfeil verwenden, den es in der Symbolleiste aber leider nicht gibt.)

Das Löslichkeitsprodukt von CdCO3 beträgt 10-12.mol2/L2.

KL = [Cd2+aq]  * [CO32-aq] = 10-12 mol2/L2.

(10-12 ist für CdCO3 eine Konstante.)

Da [Cd2+aq]  =  [CO32-aq gilt:

KL = [Cd2+aq]2

[Cd2+aq] = √(10-12 mol2/L2)

= 10-6 mol/L


Die gegebene molare Masse von Cadmium beträgt 112,41 g/mol.

Das bedeutet, dass in einer gesättigten Cadmiumcarbonatlösung 10-6 mol/L * 112,41 g/mol = 1.1241 * 10-4 Cadmiumionen vorhanden sind, also 0,00011241 g/L bzw. 0,11241 mg/L.

Der erlaubte Abwassergrenzwert beträgt 100µg/L = 0,1 mg/L. Mit den errechneten 0,11241 mg/L ist der erlaubte Grenzwert überschritten und eine Einleitung ins Abwasser somit verboten.

Die Teilaufgabe b) (mit Ni2+) funktioniert auf die gleiche Art und Weise ;).

(Kontrollergebnis der vorhandenen Nickelionen: 18.5594 mg/L.)


Bonne chance ;))


PS: Solltest du zusätzlich Hilfe bei Aufgabe 1 benötigen, dann eröffne bitte eine neue Frage.)

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