Ja, der Unterschied, warum Wasser in manchen Fällen ins Massenwirkungsgesetz (MWG) einbezogen wird und in anderen nicht, hat tatsächlich mit dem Aggregatzustand und den Konventionen des MWG zu tun. Bei einer Reaktion, die nur Gase oder gelöste Substanzen betrifft, wird das MWG so formuliert, dass nur die Konzentrationen der Gase oder gelösten Stoffe berücksichtigt werden. Wenn Wasser jedoch im flüssigen Zustand vorliegt, wird es nicht einbezogen, da Flüssigkeiten unter normalen Bedingungen fast konstante Konzentrationen haben.
Merke dir also: Wenn Wasser in großen Mengen als Lösungsmittel oder in flüssiger Form vorliegt, wird es nicht in das Massenwirkungsgesetz aufgenommen.
Wenn Wasser jedoch als Reaktant in einer gasförmigen Phase oder Lösung auftritt (z.B. als Dampf oder in einer verdünnten Lösung), kann es in das MWG miteinbezogen werden, da seine Konzentration nicht als konstant angesehen wird.